Am 22. September 2022 wurde der Schwarze Garten in Parzelle 65 mit einer Feier offiziell eröffnet. Wer erfahren möchte, wie man aus Holz Kohle macht und diese als Kohlenstoffspeicher zur
Verbesserung des Bodens nutzt, findet viele Informationen auf der
Webseite des Schwarzen Gartens
Ein Klick auf das Bild öffnet einen neuen Tab mit Informationen des Kunsthauses Dresden zum Wandbild „Myzel“ sowie zum Projekt „Api étoilé – ein wachsendes Archiv“ in Parzelle 3.
Ein Klick auf das Bild öffnet einen neuen Tab. In der Soundcloud finden Sie 13 Tracks mit Sound- und Textcollagen, die auf Interviews mit Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern
des KGV „Flora I“ basieren.
Weitere Informationen zu „Mein Garten“ finden Sie auf der Webseite des
Kunsthauses Dresden.
Da für Verein und Garten eine gesonderte Kündigung notwendig sind, sollten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben sowohl die Kündigung des Pachtvertrages als auch die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft aussprechen. Die Mitgliedschaft im Verein ist laut Satzung des Vereins drei Monate vor Austritt zu kündigen. Die Kündigungsfrist des Pachtvertrags für die Parzelle hingegen ist im Vertrag selbst festgelegt. Das Pachtjahr beginnt am 1. Dezember und endet entsprechend am 30. November. Die neueren Pachtverträge schreiben den dritten Werktag im Juli als spätesten Zustellungstermin beim Vorstand vor.
Zusätzlich ist der kündigende Gartenfreund laut Pachtvertrag verpflichtet, eine Wertermittlung zu beauftragen, die für den Abgabepreis des Gartens ausschlaggebend ist. Bitte denken Sie in Ihrem Kündigungsbrief auch an diese Wertermittlung. Dazu reicht schon ein Satz, in dem Sie dem Vereinsvorstand den Auftrag erteilen, einen Termin mit dem Wertermittler zu vereinbaren.
Die Pachtdauer und Kündigung sind im § 2 der Pachtverträge geregelt. Rückgabe und Wertermittlung in § 10 (alte Verträge) bzw. § 11 (neue Verträge).
Wir hoffen aber, dass Sie nicht so bald in die Situation kommen, Ihren Garten in der „Flora I“ aufgeben zu müssen!